Erklärung Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.polle-weser.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.
Die Anforderungen ergeben sich aus:
- der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
- sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet (fehlende Tags, Struktur)
- Bilder und Grafiken verfügen teilweise nicht über Alternativtexte
- Formulare sind nicht durchgehend barrierefrei nutzbar (z. B. fehlende oder unzureichende Beschriftungen)
- Die Seitenstruktur ist nicht in allen Bereichen semantisch korrekt aufgebaut (Überschriftenhierarchie, Landmarken)
- Die Bedienbarkeit per Tastatur ist eingeschränkt
- Teilweise bestehen Kontrastprobleme bei Texten und Bedienelementen
Wir arbeiten daran, die Barrieren schrittweise zu identifizieren und zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. April 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung der Website.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann kontaktieren Sie uns bitte:
Flecken Polle
Heinser Str. 11a
37647 Polle
Telefon: 05535 / 9407-0
E-Mail: flecken@polle-weser.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Anfrage hin keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Diese hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zu lösen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie bei der zuständigen Stelle des Landes Niedersachsen.